In ‚hochakuten’ Fällen kann ein Akutmittel auch viertelstdl. bis stdl. eingenommen werden. Die Besserung dieser hochakuten Beschwerden muss dann auch in angemessen rascher Zeit erfolgen.
Grundsätzlich sollte eine Behandlung hochakuter Erkrankungen immer in Rücksprache mit dem/r BehandlerIn erfolgen, um die mögliche Gefährdung durch Krankheitskomplikationen professionell einschätzen zu können!