Behandlung chronischer Erkrankungen oder Beschwerden

Bei chronischen Beschwerden muss eine Erstanamnese erhoben werden, in der die Hauptbeschwerde in allen Einzelheiten (d.h. Auftreten seit wann    und durch welche Umstände, betroffene Organe oder Körperseiten, Auftreten zu bestimmten Tageszeiten, Abhängigkeit von auslösenden Faktoren, Veränderung durch bestimmte Einflüsse oder Verhaltensweisen…) sowie gleichzeitig bestehende Nebenbeschwerden – auch wenn sie nicht in einem erkennbaren Zusammenhang mit der Hauptbeschwerde stehen – zusammengetragen werden.

Desweiteren sind für die Wahl der passenden Arznei alle sonstigen medizinischen körperlichen, geistigen und seelischen Zeichen, frühere Erkrankungen und deren Behandlung (incl. Kinderkrankheiten und Impfungen) sowie deren Folgen, als auch die familiäre Krankheitsgeschichte von Bedeutung.
Dieses Bündel an Informationen wird anschließend von der/m HomöopathIn zu einem ,Krankheitsbild‘ geordnet und danach ,repertorisiert’ und ausgewertet, so dass das zu der Erkrankung möglichst passende/ähnlichste homöopathische Medikament bestimmt werden kann.
Je nach Potenzierungsform und Krankengeschichte wird dann das Mittel einmalig, mehrfach oder für eine festzulegende Zeit dauerhaft eingenommen.

Nach einem von der/m BehandlerIn festzulegenden Zeitraum, üblicherweise innerhalb von 4-10 Wochen, wird dann beim Folgetermin/Folgeanamnese der bisherige Verlauf beurteilt und entschieden, ob ein Mittel wiederholt, in anderer Potenz gegeben oder ergänzt werden muss oder ob zu diesem Zeitpunkt ein neue Arznei angezeigt ist. Diese Folgeanamnesen werden so lange wiederholt bis das Behandlungsziel erreicht ist.

 

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