Der Begriff Homöopathie stammt aus dem Altgriechischen und beschreibt die Vorgehensweise dieser Therapieform: ,Ähnliches mit Ähnlichem Heilen‘. Die Homöopathie geht zurück auf den bereits zu Lebzeiten sehr bekannten und erfolgreichen deutschen Arzt und Apotheker Dr. Samuel Hahnemann (1755-1843).
Die klassische Homöopathie fußt auf verschiedenen Grundlagen, wie der Herstellung geeigneter homöopathischer Einzelmittel, deren Beurteilung bezüglich Wirksamkeit und Wirkspektrum in der ,Arzneimittelprüfung’ – einer Versuchsreihe mittels Einnahme der homöopathischen Arznei durch gesunde Menschen, der sehr gründlichen und umfassenden ,Erstanamnese’ zur exakten Beurteilung der krank machenden Einflüsse beim jeweiligen Patienten, der exakt zu befolgenden Vorgehensweise zur Findung des einen, passendsten also ähnlichsten Arzneimittels nach den von Hahnemann aufgestellten Regeln und im weiterem Behandlungsverlauf den folgenden Konsultationen, in denen der Verlauf der Heilung entsprechend den ,Heringschen Regeln’ und der ,Lehre der Miasmen’ beurteilt wird.
Darüber hinaus muss, wie auch schon Hahnemann festlegte, der /die HomöopathIn zum Wohle seines/ihres Patienten Medikamenteneinnahmen oder andere Einflüsse, die der gewünschten Heilung entgegenstehen, erkennen und versuchen abzustellen – also auf eine gesunde Lebensführung hinwirken.
Die nach diesen Grundlagen arbeitenden HomöopathInnen werden als klassische HomöopathInnen bezeichnet.
Bei Ärzten ist die Ausbildung zur/m klassischen HomöopathIn in einer Weiterbildungsordnung geregelt und wird mit einer Prüfung zur Zusatzbezeichnung ,Arzt/Ärztin für Homöopathie’ abgeschlossen. Diese Qualitäts sichernde Ausbildungsregelung wurde aufgrund von Mehrheitsbeschlüssen ohne fachliche und juristische Prüfung in fast allen Bundesländern abgeschafft und befindet sich aktuell in einer auslaufenden Übergangsregelung.
Nach Ablauf dieser Übergangsregelung ist die Ausweisung der homöopathischen Kompetenzen nicht mehr geregelt. Ich empfehle, sich bei der Wahl einer homöopathischen Behandlung nach den Mitgliederlisten der Homöopathie-Fachverbände zu richten – das ist für Ärzte der DZVhÄ (Deutscher Zentralverband homöopathischer Ärzte).