Kosten

Die homöopathische Behandlung akuter Beschwerden erfolgt im Rahmen der offenen Sprechstunde – d.h. es muss nur wie üblich die Krankenkassenkarte vorgelegt werden.
Für die Behandlung chronischer Erkrankungen werden Erst- und Folgeanamnesen terminiert, die nach den ,IV-Verträgen‘ oder nach ,GOÄ‘ berechnet werden.

Die meisten gesetzlichen Krankenkassen übernehmen inzwischen die durch die Teilnahme an den IV (Integrierte Versorgung (mit Homöopathie)) – Verträgen die anfallenden Kosten für die homöopathische Behandlung – also für die Erst- und Folgeanamnesen. Wenden Sie sich bitte jederzeit an uns, um zu klären, ob Ihre Krankenkasse am IV-Vertrag zur homöopathischen Versorgung teilnimmt.

Wenn die Krankenkasse an diesen Verträgen teilnimmt, können Sie nach Unterschrift auf einer sog. Teilnahmeerklärung die homöopathische Behandlung beginnen. Die anfallenden Kosten werden dann mit der Krankenkasse abgerechnet.
Die privaten Kassen erstatten die Behandlungskosten entsprechend der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).

Sollten Sie eine homöopathische Behandlung chronischer Beschwerden wünschen und in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein, die nicht an den Verträgen zur IV-Homöopathie teilnimmt, so können Sie die Behandlung als ,IGeL‘ (Individuelle Gesundheitsleistung)  als SelbstzahlerIn in Anspruch nehmen. Bitte vereinbaren Sie unbedingt vorher ein Gesprächstermin mit der/m HomöopathIn zur Klärung des Behandlungsziels und der entstehenden Kosten.

Für diese Selbstzahler werden die Rechnungen ebenfalls nach GOÄ ausgestellt. Die Kosten für die Erstanamnese belaufen sich auf 180-230,- euro, für die Folgeanamnesen auf 60-90,- euro. Bei langfristigen Behandlungen sind meist 4-6 Folgeanamnesen pro Jahr notwendig.

 

Homöopathische Medikamente sind für Kinder bis zum 12. Geburtstag auf kassenärztlichem Rezept verschreibungsfähig und müssen danach selbst gezahlt werden (Kosten: in der Regel 7,- bis 15,-€, in Ausnahmefällen 20,- bis 35,-€). Einzelne Krankenkassen übernehmen neuerdings auch über dieses Alter hinaus die Kosten für homöopathische Medikamente – bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.
Die privaten Krankenkassen handhaben die Erstattung homöopathischer Medikamente unterschiedlich – bitte auch bei Ihrer Versicherung erfragen.

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