Kosten

Die homöopathische Behandlung akuter Beschwerden erfolgt im Rahmen der Offenen Sprechstunde – d.h. es muss nur wie üblich die Krankenkassenkarte vorgelegt werden.
Für die Behandlung chronischer Erkrankungen werden Erst- und Folgeanamnesen terminiert, die privatärztlich nach ,GOÄ‘ berechnet werden.

Die von einigen gesetzlichen Krankenkassen angebotene Kostenübernahme der homöopathischen Behandlung durch die Teilnahme an den „IV-Verträgen“ (Integrierte Versorgung mit Homöopathie) hängt gesundheitspolitisch an einem seidenen Faden und wird von mir nur noch in Ausnahmefällen, zB. bei der Behandlung von Kindern, angeboten.

In allen anderen Fällen biete ich entweder eine klassisch homöopathische Behandlung oder eine „ganzheitliche Gesundheitsberatung“ als kostenpflichtige, individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) an. Die Liquidation erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und kann bei entsprechendem Tarif bei privaten Zusatzversicherungen geltend gemacht werden.

Aufgrund der gesundheitspolitischen Entwicklung rate ich allen an integrativmedizinischer Versorgung Interessierten dringend zu dem Abschluss solcher privater Zusatzversicherungen!
Die privaten Krankenkassen erstatten die Behandlungskosten entsprechend der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).

Homöopathische Medikamente sind derzeit noch für Kinder bis zum 12. Geburtstag auf kassenärztlichem Rezept verschreibungsfähig und müssen danach selbst gezahlt werden (Kosten: in der Regel 10,- bis 25,-€). Einzelne Krankenkassen übernehmen auch über dieses Alter hinaus die Kosten für homöopathische Medikamente – bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.
Die privaten Krankenkassen handhaben die Erstattung homöopathischer Medikamente unterschiedlich – bitte auch bei Ihrer Versicherung erfragen.