Behandlung akuter Erkrankungen oder Beschwerden

 

Die Behandlung akuter Beschwerden kann üblicherweise im Rahmen der normalen Akutsprechstunde erfolgen. Ein passendes Arzneimittel kann nach kurzem Gespräch über die vorliegenden Beschwerden verordnet oder mitgegeben bzw. gleich eingenommen werden.

 

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