„Rezept- und Überweisungs – Hotline“ und AU

Die Ausstellung von Überweisungen zu Fachärzten und/oder Folgerezepten können Sie  unter der Telefonnummer  0421 – 50 76 81 auf einem dafür eingerichteten Anrufbeantworter („Rezept/Überweisungs-Hotline“) anmelden.

Wenn der Anruf bis 12 Uhr eingegangen ist, können Sie die Formulare ab dem kommenden Morgen bei uns an der Rezeption abholen. Voraussetzung dafür ist, dass der Überweisungs-/Behandlungsgrund bekannt ist!

Da das Telefonaufkommen zeitweilig unsere Antwortkapazitäten überschreitet, ist es auch möglich, Termine über diesen „Hotline“-Anrufbeantworter abzusagen. Eine Terminvereinbarung und eine Anmeldung für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist auf diesem Wege aus juristischen Gründen nicht möglich!

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) muss immer im direkten Kontakt mit der Praxis erfolgen – auch im Falle der „Telefon-AU“! Eine Telefon-AU dürfen wir nur bereits in der Praxis bekannten PatientInnen und nur bei „Bagatell“-Erkrankungen über eine maximale Dauer von 5 Tagen ausstellen. Die Entscheidung, ob es medizinisch vertretbar ist, jemanden telefonisch krankzuschreiben, trifft in jedem Fall die Ärztin oder der Arzt. Es besteht als kein „Anspruch“ seitens der PatientInnen auf das Ausstellen einer Telefon-AU!

Eine rückwirkende AU dürfen wir nur ausstellen, wenn ein persönlicher Kontakt zwischen Ihnen und der Praxis stattgefunden hat. Maximal darf dann eine AU 2 Kalendertage rückwirkend ausgestellt werden. Eine Verlängerung einer bestehenden AU bedarf immer der persönlichen Vorstellung in der Praxis!

Die Übermittlung der AU an die Krankenkassen erfolgt in unserer Praxis umgehend auf dem digitalen Weg. Der Arbeitgeber wird auf dem mit ihm vereinbarten Weg über das Vorliegen einer Arbeistunfähigkeit informiert und dieser holt sich dann auf digitalem Weg die entsprechenden Daten von der Krankenkasse.

Bis zum einheitlichen Gebrauch der ab 2025 vorgeschriebenen „elektronischen Patienten-Akte“ (ePA) drucken wir Ihnen noch eine Seite der AU aus, damit Sie die Daten auch nachweislich zur Hand haben.

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